Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Der Auftraggeber erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die enthaltenen Regelungen und Vertragsbestandteile sind für den Auftraggeber bindend. Vertragsbestimmungen des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit, selbst dann nicht, wenn in irgendwelchen Schriftstücken des Auftraggebers darauf Bezug genommen wird.

  2. Die Preise errechnen sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftragerteiler bestätigt durch seinen Auftrag, dass er im Besitz einer gültigen Preisliste ist.

  3. Die Arbeiten werden nur nach den Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt. Die Bohrpunkte, der Bohrdurchmesser und die Lager der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber zu vermessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, haftet der Auftraggeber.

  4. Vom Auftraggeber sind Strom und Wasser in maximal 30 m Entfernung kostenlos und ausreichend zu stellen. Zu gewährleisten sind insbesondere: Wasserdruck 1 bar an der Arbeitsstelle. Elektrische Energie: 240 / 400 Volt 36 Ampere oder 63 Ampere.

  5. Gerüste, Staubwände, Abdeckung zum Schutz von Bohr- und Schneidwasser, Abstützungen und Unterbauung der zu bohrenden und schneidenden Flächen sowie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftraggeber zu stellen. Stahlschnitte werden als Zuschlag gerechnet. Sollten zum Ausbau und zur Zerkleinerung, bzw. bei überschnittfreien Sägearbeiten Hilfsschnitte und -bohrungen erforderlich sein, werden diese entsprechend der Richtpreise verrechnet. Der Abtransport der Bohrkerne und der gesägten Betonteile obliegt dem Auftraggeber. Regiearbeiten und Wartezeiten, die wir nicht zu verantworten haben, sowie Nebenarbeiten werden zu den bei uns üblichen Stundensätzen verrechnet. Für sonstige Abdeckungen hat der Auftraggeber zu sorgen.

  6. Alle zur Ausführung kommenden Durchbrüche — ob im Kernbohr- oder Sägeverfahren — sind seitens des Auftraggebers statisch zu überprüfen.

  7. Werden durch uns Schäden an Gegenständen die dem Auftraggeber oder Dritten gehören verursacht, so sind wir zum Schadenersatz nur verpflichtet, falls uns oder anderen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber hat uns von weitergehenden Schadenersatzansprüchen Dritten gegenüber freizustellen. In allen Fällen beschränkt sich der Schadenersatz auf die Ersattung des Wertes des beschädigten Gegenstandes. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

  8. Eine Haftung für die in Decken und Wänden liegende Leitungen wird nicht übernommen und ist ausgeschlossen.

  9. Wir sind bemüht, die Arbeitsstelle sauber zu verlassen. Wird eine besondere Reinigung verlangt, so erfolgt die Verrechnung des Zeitaufwandes gemäß der Regiestundensätze.

  10. Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen und Abschlagszahlungen werden innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig bzw. nach 8 Tagen mit 2% Skonto.

  11. Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den von uns gelieferten Waren und Gegenständen sowie Arbeitsleistungen auch an eingebauten Gegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen vor. Des weiteren kann eine Sicherheitsgewährleistung nach BGB § 648a verlangt werden.

  12. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde liegen, sind wir berechtigt, Nachforderungen gemäß unserer gültigen Preisliste zu stellen oder auch vom Vertrag zurückzutreten.

  13. Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.

 

Im Bemühen Ihre Arbeiten fachgerecht und termintreu auszuführen,
freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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